Anwaltskosten - Arten und Höhe
- Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese
zumeist - je nach Vertragsgestaltung - die Kosten der rechtlichen Vertretung (eventuell mit Ausnahme eines Selbstbehaltes).
- Im Erbrecht ist eine vorsorgende Beratung in der Regel nicht versichert, nur eine Beratung nach einem konkreten Erbfall. Eine Vertretung ist nicht versichert.
- Im Mietrecht muss die Wohnung ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sein.
- Im Gesellschaftsrecht besteht meist kein Versicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht.
- Für außergerichtliche Beratung und Vertretung können bedürftige Personen
Beratungshilfe erhalten. Bitte laden Sie hier das
Beratungshilfeformular herunter. Anschließend füllen Sie es aus und gehen mit den erforderlichen Unterlagen zur Beratungshilfestelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei erst dann, wenn Sie den Beratungshilfeschein erhalten haben. Sie müssen an mich nur 10 € zahlen, die ich Ihnen im Einzelfall erlassen kann.
- Im gerichtlichen Verfahren wird stattdessen
Verfahrenskostenhilfe gewährt, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat und die Partei nicht in der Lage ist, auf einmal die Verfahrenskosten aufzubringen.
Verfahrenskostenhilfe beantrage ich im Bedarfsfall für Sie. Bei hohen Streitwerten kann
die Hilfe auch für den "Besserverdiener" in Betracht kommen, weil selbst bei Ratenzahlung keine Zinsen berechnet werden. Laden Sie die
Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen herunter. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend der beigefügten Erläuterung aus und kommen zu mir mit dem ausgefüllten Formular und allen erforderlichen Anlagen.
Sofern Sie weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Beratungshilfe oder
Verfahrenskostenhilfe haben, müssten Sie die Anwaltskosten zumindest vorläufig selbst zahlen. Gewinnen sie den Rechtstreit, wird der Gegner aber häufig verpflichtet, auch diese Kosten zu übernehmen. Wenn der Streitwert bei über 100.000 Euro liegt, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers zu prüfen.
Gebührenarten und Gebührenhöhe
Bei den anwaltlichen Gebühren unterscheidet man zwischen Festgebühren und
Rahmengebühren. Daneben gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinbarung des
Honorars mit dem Mandanten.
a) Festgebühren Bei den Festgebühren hat der
Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin keinen Ermessensspielraum. Die Höhe der
Gebühr bestimmt sich hier allein nach dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz,
der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt ist. Dies ist vor allem im
zivilrechtlichen Verfahren der Fall. Hier legt das Gericht den Streitwert fest
und es gibt einen festen Satz z. B. für die Verfahrensgebühr 1,3 oder die
Terminsgebühr 1,2.
Richtet sich die Gebühr nach der Höhe des Gegenstandswertes, so kann man die
Höhe der Gebühr aus der zu § 13 RVG beigefügten Tabelle entnehmen.
Diese Tabelle enthält die Werte für die eine (1) volle Gebühr. Bei einer
gerichtlichen Auseinandersetzung fällt mindestens das 2,5-fache dieser Gebühr
zuzüglich Auslagen und MwSt. an. Zur konkreten Berechnung empfehle ich www.rechtsanwaltsgebuehren.de.
Kommt es zu einer Einigung im gerichtlichen Verfahren, verdient der
Rechtsanwalt eine volle Gebühr nach dieser Tabelle (zuzüglich MwSt.). Bei einer
Einigung im außergerichtlichen Bereich fällt beim Rechtsanwalt eine
anderthalbfache Gebühr an.
Auch in außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die
Gebühr nach demGegenstandswert. Diesen stellt man fest, indem man - vereinfacht
gesagt - fragt, um was es geht oder um was gestritten wird. Da es manchmal in
einer Beratung oder einem Streit um Dinge geht, die nicht eindeutig auf einen
Geldbetrag festzulegen sind, gibt es zur Frage des Gegenstandswertes viele
gesetzliche Vorschriften und auch umfangreiche Rechtsprechung. Mit dem
Gegenstandswert steigen die Gebühren des Rechtsanwaltes, jedoch nicht
gleichmäßig. Als Anhaltspunkt mag diese Faustformel dienen: Wenn sich der
Gegenstandswert verzehnfacht, steigen die Anwaltsgebühren um das Fünffache.
b) Rahmengebühren
Soweit das RVG eine Rahmengebühr vorsieht (z. B. in außergerichtlichen
zivilrechtlichen Angelegenheiten, Strafsachen, Bußgeldsachen, Verwaltungssachen,
Sozialsachen), hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände die
Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Hierbei ist nach § 14 Abs. 1 RVG vor
allem der Umfang und die Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit, die
Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers und das Haftungsrisiko des
Rechtsanwaltes zu berücksichtigen.
Der Anwalt kann aber auch mit dem Mandanten verschiedene Vereinbarungen über
sein Honorar treffen.
c) Stundenhonorarvereinbarung
Der Rechtsanwalt darf auch ein Stundenhonorar vereinbaren, das der Sachlage,
aber auch der eigenen Haftung gerecht werden muss.
d) Pauschalpreisvereinbarung
Eine Pauschalpreisvereinbarung bietet sich bei Vertragsgestaltungen oder
Vertragsüberprüfungen an.
e) Erfolgshonorar
In bestimmten Ausnahmefällen ist es mir seit 01.07.2008 erlaubt, mit dem
Mandanten alternativ ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Meine Stundensätze
Eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern kostet nicht mehr als 190 Euro
zuzüglich MwSt., dies sind 226,10 Euro. Im übrigen vereinbare ich
Stundenhonorare zwischen 120 und 180 Euro zuzüglich MwSt. also von 142,80 Euro
bis 214,20 Euro pro Stunde inklusive MwSt. Dies ist für Sie interessant, wenn es
sich um eine Angelegenheit mit hohem Streitwert handelt, wir aber davon
ausgehen, dass sich der Zeitaufwand in Grenzen hält. Bei
Stundenhonorarvereinbarungen rechne ich nach angefangenem Fünf-Minuten-Takt ab.
Einfache Beratungen dauern nicht länger als 20 Minuten und kosten um die 60
Euro.
Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per E-Mail
oder Telefon. Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden
Anwaltskosten. Sie können frei entscheiden ob Sie dieses Angebot annehmen
möchten.
Weitere umfassende Informationen zu den Gebührenarten und der Höhe der
Gebühren sowie einen Gebührenrechner finden Sie auf www.rechtsanwaltsgebuehren.de.
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