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Die Unterhaltsfrage beschäftigt fast alle Mandanten am meisten. Schließlich geht es darum, wie das Leben nach einer Trennung weiter funktionieren soll mit deutlich geringerem Einkommen. Das Einkommen, das bisher für einen Haushalt verwendet wurde, soll und muss nun für zwei reichen.
Immer ist zwischen dem Verwandtenunterhalt, zu dem insbesondere der Kindesunterhalt zählt, und dem Ehegattenunterhalt zu unterscheiden. Wichtig ist, seine Ansprüche bzw. die der Kinder frühzeitig geltend zu machen, da sie verloren gehen können.
Ich erstelle Ihnen gerne eine Berechnung, die sich nach den Grundsätzen des Oberlandesgerichtes richtet, in dessen Bezirk Sie wohnen. Leider sit dies recht kompliziert, da jedes Oberlandesgericht seine eingene Berechnungsgrundsätze entwickelt hat. Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind daher immer die Entscheidungen der zuständigen Gerichte zu berücksichtigen.
Viele Änderungen sind durch das neue Unterhaltsrecht eingetreten. Es ist daher dazu zu raten, bestehende Unterhaltsurteile zu überprüfen. Diese können abgeändert werden, wenn wesentliche Veränderung eingetreten sind.
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