Unterhalt
Die Unterhaltsfrage beschäftigt fast alle Mandanten am
meisten. Schließlich geht es darum, wie das Leben nach einer Trennung weiter
funktionieren soll mit deutlich geringerem Einkommen. Das Einkommen, das bisher
für einen Haushalt verwendet wurde, soll und muss nun für zwei reichen.
Immer ist zwischen dem Verwandtenunterhalt, zu dem
insbesondere der Kindesunterhalt zählt, und dem
Ehegattenunterhalt zu unterscheiden. Wichtig ist, seine Ansprüche bzw. die der
Kinder frühzeitig geltend zu machen, da sie verloren gehen können.
Ich erstelle Ihnen gerne eine Berechnung, die sich nach den
Grundsätzen des Oberlandesgerichtes richtet, in dessen Bezirk Sie wohnen. Leider
sit dies recht kompliziert, da jedes
Oberlandesgericht seine eingene Berechnungsgrundsätze entwickelt hat.
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind daher immer die Entscheidungen der
zuständigen Gerichte zu berücksichtigen.
Viele Änderungen sind durch das neue Unterhaltsrecht
eingetreten. Es ist daher dazu zu raten, bestehende Unterhaltsurteile zu
überprüfen. Diese können abgeändert werden, wenn wesentliche Veränderung
eingetreten sind.
|